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Förderung

Wir sind bemüht, eine Förderung so einfach wie möglich zu realisieren. Ihr Projekt kann durch folgende fünf Schritte verwirklicht werden:

 

Präambel

Der Lippstädter Spielverein Teutonia 08 ist sich als traditionsreicher Fußballclub seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Wir, die passiven und aktiven Sportler, möchten der Gesellschaft wieder etwas zurückgeben, was wir selbst über Jahrzehnte positiv erfahren haben. Kinder und Jugendliche haben nur selten eine Lobby. Es lohnt sich, in unserer heutigen „Ellenbogengesellschaft“ für Grundwerte wie Solidarität, Hilfsbereitschaft, Mildtätigkeit einzutreten und Verantwortung für Mitmenschen zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund wurde diese Stiftung gegründet. Sie möchte mit Hilfe dieser Richtlinie sicherstellen, dass ihre Mittel so effizient wie möglich verwendet werden. Nach ihrem Selbstverständnis tritt die Stiftung weder in Konkurrenz zur Kommune, noch strebt sie an, Pflichtaufgaben aus dem Bereich der kommunalen Verantwortung zu übernehmen. Die Stiftung ist eine lernende Organisation, die sich kontinuierlich weiterentwickelt. Sie ist in der Lage, Konsequenzen aus sich verändernden Rahmenbedingungen zu ziehen, indem sie von Zeit zu Zeit ihre Prioritäten hinterfragt.

 

Förderzwecke

Die inhaltlichen Vorgaben für die Vergabe von Stiftungsmitteln ergeben sich aus der Satzung der Stiftung. Zudem ist es der Stiftung ein besonderes Anliegen, Kindern und Jugendlichen (Kinder-/Jugendhilfe und Waisen) in entscheidenden Lebensphasen Orientierung zu geben. Die Stiftung legt Wert auf Nachhaltigkeit bei den geförderten Projekten. Sie unterstützt Institutionen und Einrichtungen, deren Sitz sich im Stadtgebiet Lippstadt befindet. 

 

Antragsverfahren

Anträge sind grundsätzlich schriftlich an die Stiftung Teutonia Lippstadt 08 zu richten. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und den Gremien der Stiftung zur Entscheidung vorgelegt. Danach erhält der Antragsteller einen Grundsatzbescheid. Die Ablehnung eines Antrags wird nicht begründet. 

 

Antragsablauf-Teutonia

 

Allerdings gibt es ein paar Dinge, die uns wichtig sind:

  • Anträge sollten uns per E-Mail (Antragstellung) erreichen. Postalische Anträge verursachen höhere Kosten und es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag die gängigen Dateiformate.
  • Jeder Antrag wird individuell geprüft. Die Prüfung Ihres Antrags kann einige Wochen dauern. Auch die Zahl der eingehenden Anträge kann die Bearbeitungszeit beeinflussen. Anträge, die eine Entscheidung innerhalb weniger Wochen oder gar Tage erfordern, machen keinen Sinn. Das Kriterium bei der Entscheidung über Förderung ist die Erfüllung unseres Stiftungszwecks. 
  • Dem Antrag sollte eine informative Beschreibung des Projektes/der Maßnahme, max. 1 DIN A4-Seite, vorangestellt werden. Unverzichtbar ist eine Kostenaufstellung, die den begründeten Zuschussbedarf eindeutig angibt.
  • Die Stiftung möchte die von ihr unterstützten Vorhaben und ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt machen. Im Falle der Veröffentlichung von Projektmitteilungen oder - ergebnissen durch den Bewilligungsempfänger ist auf die finanzielle Förderung durch die Stiftung hinzuweisen. 
  • Die Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und der Rückforderung der gezahlten Beträge vor, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht hinreichend beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden.
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